Die in unseren Ausstellungen gezeigten Steine und Schüttgüter sind Durchschnittsmuster, daher ist mit Farbabweichungen zu rechnen.
Ausgelieferte Ware:
- ist sofort zu prüfen, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden,
- die für Sie bestellt wurde, kann nicht zurückgenommen werden,
- aus unserem Lagerbestand wird nach vorheriger Absprache mit 10% Rücknahmekosten gutgeschrieben,
- die verlegt ist, ist von jeglicher Reklamation ausgeschlossen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Neuss
Der Frachtführer hat die ordnungsgemäße Beladung seines Fahrzeuges gemäß StVO geprüft und haftet hierfür eigenverantwortlich! Beladungsrisiko trägt der Fahrzeughalter!
Laut Gesetz sind auch Privatleute verpflichtet Rechnungen 2 Jahre aufzubewahren.